Zurück zur Übersicht

Budget für bildungsbezogene Angebote

Maximale Fördersumme

2000 €

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Zielgruppe

  • Ganztagsschulen
  • in Trägerschaft des Landkreis
    • Berufsbildende Schulen
    • Förderschule
    • Gymnasium
    • Sekundarschule
  • in öffentlicher Trägerschaft
    • Berufsbildende Schulen
    • Förderschule
    • Grundschule
    • Gymnasium
    • Sekundarschule
  • Startchancen-Schulen

Abrechenbare Kosten

  • Honorar- bzw. Personalkosten
  • Reisekosten (Referent*innen)
  • Sachkosten
    • Eintrittskosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Arbeitsgemeinschaften (AGs)
  • Freizeitangebote
  • Projekttage oder -wochen
  • Sportfeste
  • Veranstaltungen

Kurzinfo

Das Budget fördert zusätzliche Angebote an Schule.
Folgende Schwerpunkte können gesetzt werden (nicht abschließend):

 

• Angebote aus dem Bereich der Gesundheitsprävention, etwa zur Suchtprävention
• Angebote aus dem Bereich der Natur-, Kultur- und Erlebnispädagogik
• Angebote zur Förderung des Demokratieverständnisses

Finanzrahmen & Budget

Es können Vorhaben von bis zu 2.000,00 € pro Schule und Kalenderjahr gefördert werden. Es handelt sich dabei um eine Rückerstattung von Vorauslagen.

Besondere Hinweise

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist eine Kooperation mit einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, mit der Kommune, dem Schulförderverein und/ oder mit einem anderen Kooperationspartner in Absprache mit der zuständigen Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis.

Weitere Informationen

  1. Förderangebote schließen auch Angebote zur Sprachförderung mit ein.
  2. Laut Runderlass zu Ganztagsangeboten können unterrichtsergänzende Angebote wie Freizeitangebote durch außerschulische Kooperationspartner*innen umgesetzt werden, solange wie der Pflichtunterricht gewährleistet ist.
  3. Abrechenbar sind Personalkosten. Aufwandsentschädigungen für Schüler*innen sind jedoch nicht abrechenbar, da diese Personengruppe laut Ganztagsschulerlass keine außerschulischen Kooperationspartner*innen sind. Auch für Lehrpersonen können keine Personalkosten abgerechnet werden. Lehrpersonen können aber zur Durchführung von Ganztagsangeboten eingesetzt werden.
  4. Eintrittskosten können unter Sachkosten subsummiert werden und sind demnach abrechenbar.
  5. Fahrtkosten für Schüler*innen zu außerschulischen Lernorten sind abrechenbar, solange wie das Ganztagsangebot dem Konzept der Schule entspricht und die Fahrtkosten nicht vom Träger der Schülerbeförderung übernommen werden.
  6. Eine Aufwandsentschädigung ist laut Erlass in Form einer Aufwandspauschale abrechenbar.

Ansprechpersonen

Zeliha Civrilli

03445732160

civrilli.zeliha@blk.de

Christian Rößler

03445732165

roessler.christian@blk.de

×

Anmelden