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Maximale Fördersumme
2000 €
Antragsfrist
keine Antragsfrist
Das Budget fördert zusätzliche Angebote an Schule.
Folgende Schwerpunkte können gesetzt werden (nicht abschließend):
• Angebote aus dem Bereich der Gesundheitsprävention, etwa zur Suchtprävention
• Angebote aus dem Bereich der Natur-, Kultur- und Erlebnispädagogik
• Angebote zur Förderung des Demokratieverständnisses
Es können Vorhaben von bis zu 2.000,00 € pro Schule und Kalenderjahr gefördert werden. Es handelt sich dabei um eine Rückerstattung von Vorauslagen.
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist eine Kooperation mit einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, mit der Kommune, dem Schulförderverein und/ oder mit einem anderen Kooperationspartner in Absprache mit der zuständigen Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis.